Sicherheitsbestimmungen & Standreglement zum RWS CUP

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Sicherheitsbestimmungen & Standreglement

zum RWS Cup am 20. Juni 2020

Grundsätzliches

Grundsätzliches

  • Eine sichere Handhabung der Waffen ist Voraussetzung.
  • Jeder Schütze verfügt über eine persönliche Haftpflichtversicherung.
  • Jeder Schütze übernimmt selbst die volle Verantwortung für seine abgegebenen Schüsse. Er hat sich zu vergewissern, dass das Zielgelände frei ist.
  • Für verursachte Schäden an Menschen und Anlagen haftet vollumfänglich der Verursacher.
  • Waffen dürfen nur am Schützenstand mit der Mündung in Richtung Ziel geladen werden. Das gleiche gilt für jegliche Manipulationen. Sonst sind die Waffen nur ungeladen, mit entferntem (wenn möglich), leerem Magazin und mit geöffnetem Verschluss zu tragen oder zu lagern. Kipplaufwaffen und Flinten müssen entladen und gebrochen sein. Es dürfen bei Büchsen nur 1 Schuss, ausser beim laufenden Keiler 2 Schuss geladen werden. Flinten dürfen auf dem Jagdparcours mit 2 Schuss geladen werden.
  • Auf den Wurfscheibenständen ist der Gewehrriemen zu entfernen.
  • Ohne die Anwesenheit der verantwortlichen Standaufsicht und auf nicht in Betrieb stehende Ziele darf nicht geschossen werden.
  • Auf dem Jagdparcours und Schiessstand verhält man sich ruhig, damit die Schützen nicht abgelenkt werden.
  • Erkennbar unter Alkohol- und sonstigen Substanzen stehenden Personen ist das Schiessen untersagt.
  • Den Anweisungen der Standaufsicht ist in jedem Fall und unverzüglich Folge zu leisten. Die Standaufsicht kann aus Sicherheitsgründen das Schiessen mit einer Waffe untersagen.

Waffen

Waffen

  • Auf der gesamten Anlage darf nur mit Jagdwaffen geschossen werden, welch in der Schweiz zugelassen werden können.
  • Schiessen mit Pistolen und Revolver ist verboten.
  • Maximale Geschossenergie: 5‘000 Joule.

Munition

Munition

  • Erlaubt ist Jagd- und Übungsmunition von RWS.
  • Auf ökologischen Gründen darf gemäss amtlicher Verfügung auf allen Wurftaubenanlagen nur Stahlschrot (bleifrei), max. Nr. 7 (2.5 mm) verwendet werden.
  • Flintenlaufgeschosse sind untersagt.

Wurfscheiben

Wurfscheiben

  • Aus Gründen es Lärmschutzes sollten Schüsse auf offensichtliche Splitter vermieden werden.

Kontakt

Für weitere Informationen und Auskünfte

Georges Junginger
Tel.: +41 52 235 15 35
Georges.Junginger(at)ruag.com

Download der Sicherheitsbestimmungen & des Standreglements