Jagdaufseher
Haupt- oder nebenberuflich angestellter Jäger des Jagdpächters, der die Aufsicht des Jagdgebietes ausübt. Ab einer bestimmten Größe des Jagdgebietes ist die Einstellung eines Jagdaufsehers laut Gesetz vorgeschrieben.
Haupt- oder nebenberuflich angestellter Jäger des Jagdpächters, der die Aufsicht des Jagdgebietes ausübt. Ab einer bestimmten Größe des Jagdgebietes ist die Einstellung eines Jagdaufsehers laut Gesetz vorgeschrieben.