Glossar

Hochwild

Zum Hochwild zählt nach dem Jagdgesetz alles Schalenwild mit Ausnahme des Rehwildes. Weiterhin gehören das Auerwild, der Steinadler und der Seeadler zum Hochwild.
Der Begriff Hochwild ist historisch entstanden. Er bezeichnete Wild, dessen Jagd besonders geschätzt wurde und die deshalb dem hohen Adel (Hohe Jagd) vorbehalten war.Hirsch, Gämse, Elch, Steinbock, Bär