Teilnahmebedingungen Aktion: Noch gut in Schuss?
Die Teilnahme der Aktion der RWS GmbH, Fürth, nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
1) Ablauf der Aktion
Die Dauer der Aktion erstreckt sich vom 1.5.2023 bis 31.7.2023, 24 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Teilnehmer die Möglichkeit, an der Aktion teilzunehmen.
2) Teilnahme
Um an der Aktion teilzunehmen, ist ein Kauf einer Waffe Modell Signature der Marke Rössler aus dem Standardsortiment der RWS GmbH (siehe Katalog 2023/2024) im Zeitraum 1.5.2023 – 31.7.2023 erforderlich. Mit Ausgabe der Waffe erhält der Kunde 40 Schuss RWS Munition aus dem Standard Jagdsortiment gratis. Die Munition muss von RWS sein und dem Kaliber der neu gekauften Waffe entsprechen. Die Munition kann im Falle einer Bestellung der Waffe mit bestellt werden oder als vorrätige Munition im Ladengeschäft ausgehändigt werden. Eine nachträgliche Bestellung von Munition ist nicht möglich.
Die Teilnahme ist nur innerhalb Deutschlands und des Teilnahmezeitraums möglich.
3) Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie eine gültige Erwerbsberechtigung besitzen
Nicht teilnahmeberechtigt an der Aktion sind alle an der Konzeption und Umsetzung der Aktion beteiligte Personen und Mitarbeiter des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder sowie Mitarbeiter der Firma RÖWA, Österreich. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise
(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung der Aktion, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Aktion.
4) Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
- Folgende Preise werden vergeben:
Mit Ausgabe der neu gekauften Waffe (siehe 2.) erhält der Kunde 40 Schuss RWS Munition aus dem Standard Jagdsortiment gratis. Die Munition muss von RWS sein und dem Kaliber der neu gekauften Waffe entsprechen. Die Munition kann im Falle einer Bestellung der Waffe mit bestellt werden oder als vorrätige Munition im Ladengeschäft ausgehändigt werden. Eine nachträgliche Bestellung von Munition ist nicht möglich.
- Kosten des Gewinns:
Folgende Kosten des Gewinns werden vom Betreiber übernommen: Gutschrift der nachweislich ausgegebenen 40 Schuss RWS Munition an den Händler. Hierzu müssen dem Betreiber vom Handel folgende Information schriftlich mitgeteilt werden (mittels Email oder Formular): Artikelnummer der Waffe, Waffennummer, Kaliber der Waffe, Angabe welche RWS Munition (Kaliber, Geschoss). Ein Ersatz der Munition ist nicht möglich.
- Aushändigung des Gewinns:
Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Käufer der Waffe. Zudem müssen Sie im Besitz einer gültigen Berechtigung sein. Diese müssen Sie vor dem Empfang des Gewinns vorlegen; bei Nichtvorlage der Berechtigung entfällt der Anspruch auf den Gewinn. Eine Bestellung, ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
- Beendigung der Aktion:
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, die Aktion ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Aktion stören oder verhindern würden.
5) Facebook und Instagram Disclaimer
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.
6) Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Aktion sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich.
Die Aktion des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
7) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.