Jagdaufseher
Haupt- oder nebenberuflich angestellter Jäger des Jagdpächters, der die Aufsicht des Jagdgebietes ausübt. Ab einer bestimmten Größe des Jagdgebietes ist die Einstellung eines Jagdaufsehers laut Gesetz vorgeschrieben.
- Gabler
- Garbe
- Gasdruck
- Geäfter
- Geäse
- Gebrech
- Gedecktes Trefferfeld
- GEE - günstigste Einschießentfernung
- Geheck
- Gehöre
- Geiß
- Geläuf
- Gelege
- Gesamtschussweite
- Gescheide
- Geschmeiß
- Geschoss
- Geschossmantel
- Gesicht
- Gesperre
- Gewehr
- Gewehre
- Großkalibergewehr 300 m (Freigewehr)
- Großkalibergewehr 300 m (Standardgewehr)
- Großwild